Grundsätzlich nicht. Mit einem Zuschlag wurde eine bindende Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen. Wenn ein Fahrzeug nicht der Beschreibung entspricht, finden die Vertragspartner im Normalfall eine Lösung, mit der beide einverstanden sind. In der Regel einigt man sich auf einen Preisabschlag, der dem Wert der nicht beschriebenen Mängel oder Fehler entspricht. Ein Kaufvertrag kann nur dann annulliert werden, wenn die Fahrzeugbeschreibung falsch ist. - Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, finden Sie in den Auktionsbedingungen.
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